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Maskenpflicht

Ab dem 2. Dezember 2021 gilt wieder die volle Pflicht zum Tragen einer Maske.
Ihr Kind muss im Schulgebäude jederzeit eine Maske tragen. Nur beim Frühstück oder beim Mittagessen in der OGS darf die Maske abgesetzt werden.

Bitte helfen Sie daher weiter mit das Pandemiegeschehen einzudämmen. In der Vergangenheit haben wir es gut meistern können:

  • Geben Sie Ihrem Kind bitte jeden Tag eine Maske (und eine Wechselmaske) mit.
  • Beachten Sie: Das Schulgelände dürfen Eltern erst nach Aufforderung betreten. Es gilt die 3G-Regel. Halten Sie einen Nachweis bereit.
  • Schicken Sie Ihr Kind nicht mit Symptomen in die Schule (Husten, Schnupfen, Fieber, etc.)

Gemeinsam werden wir so auch diese Phase der Pandemie gut überstehen.